UBS-Datendiebstahl: Verurteilung zu Freiheitsstrafe von 40 Monaten
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Ex-UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe gefordert, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. (Urteil SK.2016.34)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare