UVEK muss Umnutzung von Pannenstreifen erneut prüfen
BVGer – Bedeutet die Umnutzung eines Pannenstreifens zur Fahrbahn eine wesentliche Erweiterung oder Betriebsänderung der betreffenden Nationalstrasse? Das Bundesverwaltungsgericht weist diese Frage zur Neubeurteilung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zurück. (Urteil A-1773/2018)
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