Keine aufschiebende Wirkung für Beschwerde gegen Windpark
BGer – Das Bundesgericht hat einen Antrag von Umweltorganisationen und Privaten auf aufschiebende Wirkung für die Beschwerde gegen den Windpark in Sainte-Croix VD abgewiesen. Geplant sind sechs Windräder. (Urteile 1C_657/2018 und 1C_658/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare