Mehr Sicherheit bei Risikoaktivitäten
Höhere Anforderungen an die Professionalität der Anbieter und mehr Sicherheit für die Teilnehmenden: Das sind die Kernziele, die der Bundesrat mit der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten verfolgt und die auch in der Vernehmlassung unterstützt wurden. In seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 hat der Bundesrat die neuen Regeln auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt.
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