Neue Datenschutzbestimmungen für die Schengener Zusammenarbeit
Die neuen Datenschutzbestimmungen für die Bearbeitung von Personendaten im Bereich der Schengener Zusammenarbeit in Strafsachen gelten ab dem 1. März 2019. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 entschieden. Damit erfüllt er die Verpflichtungen der Schweiz bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und ermöglicht auch weiterhin eine effiziente Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus.
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