Stationäre Massnahme für Mörder ein zweites Mal verlängert
BGer – Das Bundesgericht hat die zweite Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme für einen Mann bestätigt, der als 19-Jähriger seine Ex-Freundin ermordet hatte und eine spätere Partnerin bedrohte. (Urteil 6B_930/2018)
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