Respect de l’immunité de juridiction de la République du Burundi par la Suisse
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in dem am 5. Februar 2019 gefällten Urteil im Fall Ndayegamiye-Mporamazina c. Schweiz einstimmig beschlossen, dass keine Verletzung des Artikels 6 § 1 der EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht) vorliegt. Der Fall beschäftigt sich mit der Immunität der Gerichtsbarkeit der Republik Burundi. (Urteil B-488/2016) (jb)
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