Une commune renvoie un greffier difficile
BGer – Die Gemeindeverwaltung einer kleinen Luzerner Gemeinde hat sich zu Recht von ihrem Gemeindeschreiber getrennt. Dieser hatte sich nicht an Fristen gehalten und in seinen Berichten gewisse Exekutivmitglieder angegriffen. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Beamten abgewiesen. (Urteil 8C_280/2018) (jb)
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