ETH Lausanne: Ergänzungskurs ist rechtmässig
BVGer – Der Ergänzungskurs der ETH Lausanne für Studierende des ersten Jahres ist nicht willkürlich und hat keine Ungleichbehandlung zur Folge. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde der ETH Lausanne gegen die Beschwerdekommission und drei Studierende gut. (Urteile A-2359/2018, A-2852/2018, A-2863/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare