Jusletter

ETH Lausanne: Ergänzungskurs ist rechtmässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, ETH Lausanne: Ergänzungskurs ist rechtmässig, in: Jusletter 18. Februar 2019
BVGer – Der Ergänzungskurs der ETH Lausanne für Studierende des ersten Jahres ist nicht willkürlich und hat keine Ungleichbehandlung zur Folge. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde der ETH Lausanne gegen die Beschwerdekommission und drei Studierende gut. (Urteile A-2359/2018, A-2852/2018, A-2863/2018)

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