Kurzaufenthaltsbewilligung für Opfer von Menschenhandel für Strafverfahren
BGer – Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, soweit ihre Anwesenheit für die Dauer eines entsprechenden polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfahrens erforderlich ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau aus Kenia gut. (Urteil 2C_373/2017)
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