Le surnom « Mistinguett » ne relève pas du harcèlement sexuel
BGer – Eine entlassene Mitarbeiterin kann sich nicht auf sexuelle Belästigung berufen, weil ein Vorgesetzter sie während eines Aperitifs als «Mistinguett» bezeichnete. Laut Ansicht des Bundesgerichts darf dieser Spitzname nicht als Anspielung auf eine Kabarettistin im heutigen Sinne verstanden werden. (Urteil 4A_18/2018) (jb)
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