Sonko erhebt Foltervorwürfe gegenüber Schweizer Behörden
BStGer – Die Bundesanwaltschaft musste im Zusammenhang mit einer Strafklage des ehemaligen gambischen Innenministers Ousman Sonko gegen hiesige Beamte keine Untersuchung einleiten. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Sonko klagte wegen Folterhandlungen gegen ihn. (Beschluss BB.2018.171)
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