Bundesanwaltschaft wehrt sich vergebens gegen Verfahrensübernahme
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss nicht nur die Terrorvorwürfe gegen einen Mann untersuchen, sondern auch dessen Angriff auf einen Waadtländer Gefängnisangestellten. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. Die BA wünschte, dass die Verfahren getrennt geführt werden. (Beschluss BG.2018.57)
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