Trotz falschen Kündigungsgrundes kein Schadenersatz für Mieterin
BGer – Obwohl ein Vermieter den Eigenbedarf an einer Wohnung als Kündigungsgrund lediglich vorschob und die Wohnung teurer wieder vermietete, erhält die betroffene Mieterin keinen Schadenersatz. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Zürcher Vermieters gutgeheissen. (Urteil 4A_563/2017)
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