Jusletter

Gedanken zur zwingenden Inventaraufnahme in allen Erbfällen

  • Autor/Autorin: Philipp Haberbeck
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Haberbeck, Gedanken zur zwingenden Inventaraufnahme in allen Erbfällen, in: Jusletter 4. März 2019
In verschiedenen Kantonen, u.a. im Kanton Basel-Stadt (§ 136 Abs. 1 E-ZGB BS), sowie nach eidgenössischem Steuerrecht (Art. 154 Abs. 1 DBG i.V.m. Art. 155 Abs. 1 DBG) besteht die Pflicht, zwingend ein Inventar aller Vermögenswerte und Schulden der Erblasserin oder des Erblassers aufzunehmen. In diesem Beitrag wird in einem ersten Schritt die Bundesrechtskonformität von § 136 Abs. 1 E-ZGB BS und danach in einem zweiten Teil die Rechtmässigkeit von Art. 154 Abs. 1 DBG i.V.m. Art. 155 Abs. 1 DBG diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Diskussion
  • A. § 136 Abs. 1 E-ZGB BS
  • B. Art. 154 Abs. 1 DBG i.V.m. Art. 155 Abs. 1 DBG
  • III. Zusammenfassung

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