Le recours du tireur de La Conversion (VD) est admis
BGer – Das Bundesgericht hat der Berufung des Schützen der Schiesserei vom September 2016 in La Conversion (VD) stattgegeben. Der als schuldunfähig erklärte Mann war zu Genugtuungs- und Entschädigungszahlungen an die Polizisten, auf die er geschossen hatte, verurteilt worden. (Urteil 6B_768/2018) (jb)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare