Ab dem 1. März: Neue, beschleunigte Asylverfahren
Am 1. März 2019 treten in der gesamten Schweiz die neuen, beschleunigten Asylverfahren in Kraft: Die meisten Verfahren werden innert 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) abgeschlossen. Damit die Asylverfahren effizient durchgeführt werden können, sind die Asylsuchenden und die für das Verfahren zuständigen Personen oder Organisationen neu unter einem Dach, in einem Zentrum des Bundes, vereint. Die Neustrukturierung des Asylbereichs, die 2016 von zwei Dritteln der Stimmbevölkerung angenommen worden ist, beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
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