Online-Vermittlungsplattformen: Bundesrat verzichtet auf Anpassung der Mietrechtsverordnung
Der Bundesrat verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Mit diesem Entscheid, den er in seiner Sitzung vom 8. März 2019 gefällt hat, reagiert er auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird somit nicht umgesetzt.
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