Braquage d’une bijouterie à Vevey : procureur récusé
BGer – Der Waadtländer Staatsanwalt, der die Untersuchung des Raubüberfalls auf eine Bijouterie im September 2018 führt, wird in den Ausstand versetzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bijoutiers gutgeheissen. Diese wehrten sich gegen eine Entscheidung des Staatsanwalts, welche zur Freilassung zweier in die Straftat verwickelter Personen geführt hat. (Urteil 1B_524/2018) (as)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare