Präparate aus Zellextrakten von Ostschweizer Klinik nicht zulassungspflichtig
BGer – Die von einer Klinik im Kanton Appenzell Ausserrhoden auf ärztliche Verschreibung hergestellten Präparate aus Zellextrakten sind entgegen der Ansicht des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic nicht zulassungspflichtig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Klinik gut. (Urteil 2C_424/2018)
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