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Die Tücken bei der Bestimmung des Unterstützungswohnsitzes

Kann trotz eines befristeten Mietvertrags ein neuer Unterstützungswohnsitz begründet werden? Wann gilt ein minderjähriges Kind als fremdplatziert?

Bernadette von Deschwanden
Rechtsgebiete:

Sozialhilferecht

Zitiervorschlag: Bernadette von Deschwanden, Die Tücken bei der Bestimmung des Unterstützungswohnsitzes, in: Jusletter 25. März 2019

Zwei Gemeinden benachbarter Kantone sind sich uneins betreffend die Zuständigkeit für die Unterstützung einer EU/EFTA-Angehörigen und ihrer beiden Kinder, die bei den Grosseltern leben. Strittig ist einerseits die Zuständigkeit für die Unterstützung mit wirtschaftlicher Sozialhilfe und andererseits für die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge. Der Beitrag zeigt u.a. auf, wie wichtig eine sorgfältige Sachverhaltsklärung insbesondere für die Bestimmung des Unterstützungswohnsitzes des minderjährigen Kindes ist und wie die Zuständigkeit für die Bevorschussung von Kinderunterhaltsbeiträgen im interkantonalen Verhältnis zu bestimmen ist.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Worum geht es?
  • 2. Der Unterstützungswohnsitz
    • 2.1. Zuständigkeit und Unterstützungswohnsitz im Allgemeinen
    • 2.2. Der Unterstützungswohnsitz von Maria Gallo
    • 2.3. Der Unterstützungswohnsitz der minderjährigen Kinder
      • 2.3.1. Abgeleiteter oder eigener Unterstützungswohnsitz
      • 2.3.2. Vorübergehender Fremdaufenthalt oder dauerhafte Fremdplatzierung?
      • 2.3.3. Massgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Beginn des Fremdaufenthaltes
      • 2.3.4. Vorläufige Würdigung und weiteres Vorgehen
  • 3. Zuständigkeit betreffend die Kosten der Familienbegleitung
    • 3.1. Anwendbares Recht
    • 3.2. Leistungsabgeltung an den Leistungserbringer (Subvention)
    • 3.3. Subsidiäre Übernahme der Eigenleistung
  • 4. Zuständigkeit für die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge
  • 5. Schlusswort
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