Verbot religiöser Symbole für Basler Gerichtsmitarbeiter
BGer – Das Verbot religiöser Symbole für Gerichtsangestellte des Kantons Basel-Stadt bei Anwesenheit von Parteien verstösst nicht gegen die Religionsfreiheit. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen entsprechenden Paragraphen im Personalreglement abgewiesen. (Urteil 2C_546/2018)
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