Bundesgericht bringt Klarheit ins Verwahrungsprozedere
BGer – Das in mehreren Westschweizer Kantonen angewandte Verwahrungsprozedere ist gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgericht rechtens. Demnach kann eine einzige Instanz sowohl über die Aufhebung einer therapeutischen Massnahme als auch über die Anordnung einer Verwahrung entscheiden. (Urteil 6B_1098/2018)
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