Datenbearbeitung bei «Helsana+» teilweise rechtswidrig
BVGer – Ein Teil der Datenbeschaffung beim App-gestützten Bonusprogramm «Helsana+» genügt nicht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Verwendung von rechtmässig beschafften Daten von lediglich grundversicherten Personen ist jedoch nicht widerrechtlich. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-3548/2018)
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