Gutachten zur Beurteilung von Karzinomen bei Ex-AKW-Mitarbeiter
BGer – Das Zürcher Sozialversicherungsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts ein Gutachten einholen, um beurteilen zu können, ob es sich bei der Krebserkrankung eines ehemaligen AKW-Angestellten um eine Berufskrankheit handelt. Der Suva-Bericht reicht dafür nicht aus, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 8C_695/2018)
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