Jusletter

Islamforscher T. Ramadan verlangt Schweigepflicht für Gegenseite

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Islamforscher T. Ramadan verlangt Schweigepflicht für Gegenseite, in: Jusletter 8. April 2019
BGer – Die Genfer Justiz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör des Islamforschers Tariq Ramadan verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Gegen Ramadan läuft ein Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. (Urteil 1B_509/2018)

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