Nachrichtendienst hat grosses Ermessen beim Quellenschutz
BGer – Dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kommt beim Schutz seiner Quellen ein grosser Ermessensspielraum zu, wenn eine Person um Einsicht in ein über sie geführtes Dossier wünscht. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Syrers entschieden, der im Verdacht steht, seine Landsleute in der Schweiz zu bespitzeln. (Urteile 1C_522/2018 und 1C_564/2018)
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