Freiheitsstrafe für Konsum von live übertragenem Kindsmissbrauch
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern bestätigt. Der Verurteilte hatte via Internet den Missbrauch von Kindern live mitverfolgt und selbst dirigiert. (Urteil 6B_75/2019)
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