Jusletter

Alles für ein «like»: Sharenting vs. Kindeswohl

Kinderbilder in sozialen Medien aus Daten- und Kindesschutzsicht

  • Autoren/Autorinnen: Sandra Husi-Stämpfli / Rita Jedelhauser
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Personenrecht, Familienrecht. Eherecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Zitiervorschlag: Sandra Husi-Stämpfli / Rita Jedelhauser, Alles für ein «like»: Sharenting vs. Kindeswohl, in: Jusletter 29. April 2019
Kinder werden heute nicht nur in die reale Welt, sondern auch in die digitale Welt geboren: Ihr Leben wird heute mit grosser Selbstverständlichkeit in sozialen Medien mit einem offenen Adressatenkreis geteilt. Die Privatsphäre der Kinder wird den Marketingmaschinen und Algorithmen preisgegeben, Kinder werden durch die digitale Welt geformt und beeinflusst. In der juristischen Literatur wird der Frage nach dem Schutz von Bildern und Daten von Kindern im Internet bisher jedoch wenig Beachtung geschenkt. Die Autorinnen füllen diese Lücke und stellen dabei die Kinder, die durch ihre Eltern in den sozialen Medien dargestellt werden, in den Fokus.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung: Kinder in den sozialen Medien – nur ein grosses Fotoalbum?
  • 1. Beispiele einer digitalen Kindheit
  • 2. Die kritischen Punkte des Sharenting – eine erste Annäherung
  • 2.1. Wille der Kinder
  • 2.2. Jagd nach Likes ohne (rechtliche) Weitsicht der Eltern
  • 2.3. Teilen heisst die Kontrolle über das Schicksal und die Verwendung aus der Hand geben – für immer
  • II. Das Recht am eigenen (Kinder-)Bild – datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen im digitalen Kontext
  • 1. Ausgangslage: Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung
  • 2. Konkretisierung: Der datenschutzrechtliche Rahmen
  • 2.1. Vorbemerkung: Technikneutrales Datenschutzrecht als Segen und Fluch im digitalen Zeitalter
  • 2.2. Daten-Bearbeiten durch private Personen oder: Benötigen Eltern wirklich eine Einwilligung?
  • 2.2.1. Urteilsfähigkeit?
  • 2.2.2. «Angemessene Information»?
  • 2.2.3. Freiwilligkeit und explizite Willensäusserung
  • 2.3. Zwischenfazit: Der Wille des Kindes ist Ausdruck seiner informationellen Selbstbestimmung – auch gegenüber seinen Eltern
  • III. Perspektive Kindesschutz
  • 1. Ausgangslage: Persönlichkeitsschutz als Teil des Kindesschutzes
  • 1.1. Vorab: Elterliche Sorge
  • 1.2. Urteilsfähige Kinder
  • 1.3. Urteilsunfähige Kinder
  • 2. Umsetzungsfragen: Was tun bei Verletzungen der Persönlichkeit von Kindern?
  • 2.1. Ausserhalb eines laufenden Verfahrens bei der KESB oder beim Gericht
  • 3. In einem laufenden Verfahren: Anwaltliche Kindsvertretung oder Vertretung des Kindes durch Eltern/Beistand
  • IV. Neuland Kindesschutz in der digitalen Welt: Wie weiter?
  • 1. Forderungen
  • 1.1. Erarbeitung Faktenlage
  • 1.2. Sensibilisierung aller Beteiligten
  • 1.3. Verantwortungsübernahme der Anbieterinnen und Anbieter
  • 2. Fazit: Alle sind gefordert – im Interesse der Kinder

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