Vorwurf des Staatsanwalts: Beim eigenen Anwalt eingebrochen
BGer – Ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft Glarus vorwirft, bei seinem eigenen Anwalt eingebrochen zu sein, wurde zu Recht in Untersuchungshaft gesetzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. (Urteil 1B_121/2019)
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