Hauptangeklagter im Mordfall Corsier-sur-Vevey VD bleibt in Haft
BGer – Ein wegen Mordes angeklagter 81-Jähriger, der Ende 2016 in Corsier-sur-Vevey VD seine Ehefrau umgebracht haben soll, bleibt bis mindestens im Juni 2019 in Sicherheitshaft. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Trotz eingereichter Anklage bestehe Verdunkelungsgefahr. (Urteil 1B_144/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare