Promillegrenze für Gummiboot-Fahrer wird aufgehoben
Wie für den Strassenverkehr gibt es auch für die Freizeitschifffahrt einen Alkohol-Promillegrenzwert von 0,5. Da die Einhaltung dieses Wertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren ist und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 beschlossen, sie von der Anwendung der Promillegrenze auszunehmen. Die neuen Bestimmungen treten auf Anfang 2020 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare