Prozess zum Konkurs von Bad Rans SG muss wiederholt werden
BGer – Der Prozess zum Konkurs der Genossenschaft Bad Rans SG muss wiederholt werden. Das Bundesgericht hat den Ausstand eines Richters des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland SG bestätigt. Der Laienrichter unterhielt eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten. (Urteil 1B_22/2019)
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