Jusletter

Eurolohn: Berufung auf das Diskriminierungsverbot ist rechtsmissbräuchlich

Kritische Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_230/2018 vom 15. Januar 2019

  • Autor/Autorin: Kurt Pärli
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Europarecht, Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Kurt Pärli, Eurolohn: Berufung auf das Diskriminierungsverbot ist rechtsmissbräuchlich, in: Jusletter 20. Mai 2019
Gemäss Bundesgericht kann offenbleiben, ob das im FZA und Anhang I festgehaltene Diskriminierungsverbot bei vertraglich vereinbarter Ungleichbehandlung beim Lohn auch in privaten Arbeitsverhältnissen unmittelbar anwendbar ist. Die Berufung auf das FZA-Diskriminierungsverbot sei im konkreten Fall ohnehin rechtsmissbräuchlich. Das Urteil überzeugt europarechtlich nicht und weckt in arbeitsrechtlicher Hinsicht grundsätzliche Bedenken.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Vorbemerkungen
  • II. Sachverhalt, Instanzenzug, Entscheid
  • III. Erwägungen des Bundesgerichts
  • IV. Kommentar
  • 1. Einordnung des Urteils in die bisherige Gerichtspraxis zu Eurolohn-Fällen und zum arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot des FZA
  • 2. Zur Drittwirkung des arbeitsrechtlichen FZA-Diskriminierungsverbotes
  • 2.1 Einleitende Bemerkungen
  • 2.2 Allgemeine Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes der Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • 2.3 Die Regelung zur arbeitsvertraglichen Ungleichbehandlung Art. 9 Abs. 1 und 4 Anhang I zum FZA
  • 2.3.1 Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung bei arbeitsvertraglichen Bestimmungen
  • 2.3.2 Drittwirkung der Regelung
  • 2.3.3 Vertraglich verabredete Lohnungleichheit als verbotene indirekte Diskriminierung
  • 2.3.4 Ergebnis und Rechtsfolge
  • 3. Geltendmachung des FZA-Diskriminierungsverbotes als Rechtsmissbrauch
  • 4. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.