Keine Revision des Öffentlichkeitsgesetzes
Der Bundesrat will zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Revision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) verzichten. Dies hat er an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 entschieden. Es hat sich gezeigt, dass die geforderten Korrekturen des BGÖ weitgehend bereits auf andere Weise vorgenommen worden sind.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare