Mann muss wegen Abgangsentschädigung lange auf Taggelder warten
BGer – Die Arbeitslosenkasse Wallis hat einen Mann zu Recht 28 Monate auf das erste Taggeld warten lassen. Dieser hatte eine Abgangsentschädigung von rund CHF 1,5 Millionen erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. (Urteil 8C_427/2018)
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