Pitbull-Mischling in Genf muss zurück nach Portugal
BGer – Das Genfer Veterinäramt muss einen beschlagnahmten Pitbull-Mischling seinem Halter zurückgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der aus Portugal stammende Hundehalter wird das Tier zurück nach Portugal bringen müssen, weil es im Kanton Genf verboten ist. (Urteil 2C_1088/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare