Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und die dazugehörige Verordnung per 1. Juli 2019 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten die Gesetzesrevision im Dezember 2018 angenommen. Dank dieser Änderung ist es neu möglich, KMU Bürgschaften in einer Höhe von bis zu CHF 1 Million zu gewähren.
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