Umstrittene Kostenübernahme bei Operation für Geschlechtsumwandlung
BGer – Die Swica Krankenversicherung hat sich ohne ausreichende Abklärungen geweigert, die in Deutschland vorgenommene operative Peniskonstruktion einer Person zu übernehmen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzog. Auf Geheiss des Bundesgerichts muss die Versicherung eine Kostenübernahme nochmals prüfen. (Urteil 9C_264/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare