Halbstundentakt der Zürcher S-Bahnlinie S 3 wird ermöglicht
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dem Personenverkehr während der Hauptverkehrszeit die für den Halbstundentakt der S 3 erforderliche Anzahl Trassen zu sichern. Die Interessen des Personenverkehrs überwiegen jene des Güterverkehrs. (Urteile A-1216/2018, A-287/2019)
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