Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 die Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2019 in Kraft. Die Revision betrifft nur die beiden Landesflughäfen Genf und Zürich. Sie sieht weiterhin ein Verhandlungsverfahren zwischen Flughafenhaltern und Fluggesellschaften vor, um die Höhe der Gebühren festzulegen. Nur wenn die Verhandlungen scheitern, werden die Gebühren vom BAZL genehmigt. Der Flughafenhalter muss dem BAZL dazu einen Antrag stellen.
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