Institutionelles Abkommen Schweiz-EU
Der Bundesrat will den bilateralen Weg als Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU konsolidieren und weiterentwickeln. Dies bedingt auch, dass Lösungen für die institutionellen Fragen gesucht werden. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Bundesrat den Bericht über die Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union genehmigt. Er verlangt Klärungen. Dabei hält der Bundesrat insbesondere fest, dass die Beibehaltung des Lohnschutzes auf dem heutigen Niveau eine wesentliche Forderung der Schweiz darstellt. Die Sozialpartner und die Kantone werden eng in den weiteren Prozess einbezogen.
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