Internetüberwachung: Beschwerde von Kritikern abgewiesen
BVGer – Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu Recht nicht auf das Begehren von sieben Privatpersonen und des Vereins Digitale Gesellschaft eintreten, die die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung forderten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-6143/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare