Keine Entschädigung Nachbarliegenschaft von Asylzentrum
BGer – Die von einem Asylzentrum im Kanton St. Gallen verursachten Immissionen erreichten nicht die Intensität, um einen Anspruch auf Entschädigung wegen Enteignung der Eigentümer der Nachbarliegenschaft zu begründen. Die von diesen geltend gemachten materiellen und ideellen Immissionen sind zwar nicht als geringfügig zu erachten, überschritten aber nicht das Mass des Zumutbaren. (Urteil 1C_435/2018)
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