Krankenversicherungen rechnen Spitalkostenbeitrag falsch ab
BGer – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stützt bei der Bezifferung des von den Versicherten zu leistenden Spitalkostenbeitrags eine Berechnungsmethode, die zu Lasten der Patienten geht und die Versicherungen begünstigt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. (Urteil 9C_716/2018)
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