Anlagestiftungen erhalten mehr Flexibilität
Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen werden erweitert und die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Stiftungen wird gestärkt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Änderungen auf den 1. August 2019 in Kraft zu setzen.
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