Abstimmung über Vorlage «Steuerreform und AHV- Finanzierung»
BGer – Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 über die Gesetzesvorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» ab. Gemäss Bundesverfassung können Akte des eidgenössischen Parlaments nicht vor Bundesgericht angefochten werden. (Urteile 1C_323/2019, 1C_324/2019)
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