Importation de Tesla pas admise pour échapper au malus CO2
BGer – Die Abgabe von CHF 47'000, die einem Garagisten auferlegt wurde, der versuchte, sich dem im CO2-Gesetz vorgesehenen Malus durch den Import zweier nicht zugelassenen Elektrofahrzeugen zu entziehen, ist definitiv. Das Bundesgericht bestätigte die Praxis des Bundesamts für Umwelt. (Urteil 2C_778/2018) (jb)
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