Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt erst auf den 1. Januar 2022 in Kraft, um den Kantonen genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen einzuräumen.
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