Schaffhouse : pas de lucarne sans mise à l'enquête publique
BGer – Die Stadt Schaffhausen durfte einen Hauseigentümer nicht von der Pflicht der öffentlichen Auflage befreien. Der Hauseigentümer wollte in seinem Haus, das in der Nähe eines denkmalgeschützten Quartiers liegt, ein Dachfenster einbauen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde zweier Nachbarn stattgegeben. (Urteil 1C_5/2019) (jb)
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